Liebe Bewerberinnen und Bewerber, in diesem Jahr erreichten uns so viele Bewerbungen...
11.08.2024 | 19:07 Uhr 233
Die folgenden Regeln gelten ausnahmslos für alle Besucher und Helfer auf dem gesamten Gelände. Für Cosplays und Waffen-Accessories sind zudem die Cosplay- und Waffenregeln zu beachten.
1.0 Alkohol- und Drogenverbot
Auf der Xmas Con besteht ein striktes Alkohol- und Drogenverbot. Berauschte Personen werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen.
2.0 Rauchverbot
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Auch die Verwendung von Shishas und E-Zigaretten ist verboten. Außerhalb des Gebäudes kann in den dafür vorgesehenen Bereichen, die mit einem Aschenbecher ausgestattet sind, geraucht werden.
3.0 Tiere
Tiere sind auf der Veranstaltung verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Tiere, die speziell für die Versorgung und Unterstützung Behinderter trainiert sind (z.B. Blindenhunde). Im Zweifel sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
4.0 Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten, sowie deren Mobiliar sind pfleglich zu behandeln. Sollte jemand eine Beschädigung bemerken, ist dies unverzüglich den Organisatoren mitzuteilen. Anfallender Abfall jedes Einzelnen, hat der entsprechende Besucher in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
5.0 Toiletten und Hygiene
Es ist auf eine ordnungsgemäße Nutzung der Toiletten zu achten. Haarsprays und Deos sind nur in maßvollen Dosierungen zu verwenden. Es ist untersagt Damenhygieneartikel in die Toiletten zu werfen. Bitte benutzt die dafür vorgesehenen Behälter.
6.0 Gewährleistung
Jeder Besucher der Veranstaltung ist verpflichtet selbst auf seinen Besitz zu achten. Sollten Gegenstände gefunden werden, sind diese unverzüglich am Xmas Con Infopoint abzugeben. Dort werden alle Fundsachen während der Veranstaltung gesammelt und können dort abgeholt werden. Die Xmas Con übernimmt bei Diebstahl, Verlust und beschädigten Gegenständen keine Haftung.
7.0 Garderobe
Für die Verwahrung der Garderobe ist das Kongresshaus Coburg verantwortlich und haftet auch für diese. Der Garderobenservice wird vom Kongresshaus kostenpflichtig gestellt.
8.0 Altersbestimmungen
Auf der Xmas Con ist das Jugendschutzgesetz zu beachten. Daran angelehnt sind unsere Altersbestimmungen. Kinder unter 7 Jahre dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson (Erziehungsberechtigte/r oder eine vom Erziehungsberechtigten autorisierte volljährige Person) die Veranstaltung besuchen.
8.1 Abendprogramme
Das Abendprogramm wird in Kooperation mit dem Jugendzentrum (JUZ) in Coburg veranstaltet. Das JUZ ist anerkannter Träger der Jugendhilfe, daher gelten folglich besondere Bestimmungen zum Jugendschutzgesetz. Als Hilfe haben wir dies in folgender Tabelle zusammengefasst:
Alter | Uhrzeit | Bemerkungen |
---|---|---|
bis 14 |
bis 22 Uhr |
Besuch des Abendprogramms bis 22 Uhr möglich, ein Schülerausweis ist erforderlich, unter 14-jährige dürfen zusammen mit den Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person (Muttizettel) bis zum Veranstaltungsende bleiben |
ab 14 |
bis 24 Uhr |
ohne Einschränkungen, da die Veranstaltung offiziell nur bis 23:30 Uhr geht, sind keine weiteren Bestimmungen zu beachten, ein Schüler- oder Personalausweis ist Pflicht |
Der vorgdruckte Muttizettel des Landkreis Coburg kann unter folgenden Link heruntergeladen werden: https://www.coburg.de/medien/dokumente/rathaus-und-verwaltung/referate/aemter/jugendamt/Erziehungsbeauftragung-formular.pdf
9.0 Nutzungsrechte der Fotos
Die Nutzungsrechte aller vom Eventfotografen aufgenommenen Fotos liegen beim Veranstalter. Wer mit einer Veröffentlichung auf unserer Homepage (xmas-con.de) oder auf Eventgalerien (z.B. auf Animexx, Facebook oder Twitter) nicht einverstanden ist, kann dies am Infopoint mitteilen.
10.0 Generelle Verbote
a) Offene Feuer sind im Veranstaltungsgebäude untersagt.
b) Das Nutzen der Steckdosen ist den Organisatoren, den Händlern, Ausstellern und den Helfern vorbehalten. Einzelne Ausnahmen sind nur nach Rücksprache möglich.
c) Aufgrund des begrenzten Platzes sind „Selfiesticks“ nur im Außenbereich zu verwenden.
d) Der Verkauf von Waren, sowie das Auslegen und Verteilen von Werbemitteln sind ohne Absprache mit den Organisatoren untersagt.
e) Treppen, Sanitärräume und Durchgänge dürfen nicht versperrt werden. Sollten sich Personen auf den Treppen setzen, werden euch die Helfer und Organisatoren freundlich darauf hinweisen diese frei zu halten.
f) Eine besondere Gefahrenquelle stellen die Geländer dar, deshalb ist das Klettern und Rutschen auf den Geländern verboten.
g) Ahegao Verbot - Ab dem Veranstaltungsjahr 2020 gestatten wir keine Ahegao-Darstellungen auf Kleidungsstücken oder Accessories mehr. Auch ähnliche oder andere Darstellungen, die den Zweck, das Ansehen der Veranstaltung oder andere Besucher schaden oder verstören können, sind verboten.
11.0 Cosplay- und Waffenregeln
Alle Besucher der Xmas Con sind dazu verpflichtet sich an die bestehenden Cosplay- und Waffenregeln zu halten. Alle Waffen sind am Eingang zum Waffencheck vorzulegen. Sollten Personen mutwillig gegen diese Regeln verstoßen, behält sich der Veranstalter vor, Personen von der Veranstaltung auszuschließen und gegebenenfalls strafrechtliche Schritte gegen betreffende Personen einzuleiten.
Solltet ihr Fragen zu den ABRs haben, könnt ihr euch gern jederzeit bei uns melden.
12.0 Besucherbändchen
Es ist besondere Achtsamkeit bei der Bändchenausgabe am Veranstaltungstag zu beachten, dies gilt insbesondere auch für den Besucher. Besucher für das Abendprogramm oder mögliche andere Aktivitäten, erhalten ein anderes (limitiertes) Bändchen zugeteilt. Sollte ein falsches Bändchen zugeteilt worden sein, wird dies im Nachgang nicht mehr nachvollziehbar sein.
Version 1.5 vom 27.10.2024